KFZ Autobahn Überführungen

Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)

Das Kurzzeitkennzeichen, auch Überführungskennzeichen oder Kurzkennzeichen genannt, ist besonders beliebt bei Privatleuten, welche ihr kürzlich erworbenes Fahrzeug, Motorrad oder ihren Anhänger zu ihrem Heimatort überführen wollen.

Außerdem werden sie für Probefahrten, dem Besuch bei TÜV oder Dekra oder bei Überführungen ins europäische Ausland verwendet. Bei einem Export ist es jedoch notwendig, ein spezielles Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Nicht erlaubt ist es, mit dem Kennzeichen ein Auto vom Ausland nach Deutschland einzuführen. Hierbei handelt es sich dann um eine verbotene Fernzulassung.

Welches Kennzeichen brauche ich jetzt?

Sie sind sich unsicher, welches Kennzeichen Sie für die Überführung Ihres Autos, Motorrads oder des Anhängers benötigen? Hier eine kurze Erklärung:

Sie brauch lediglich ein Kurzzeitkennzeichen. Bestellen Sie dieses hier online oder Sie müssen zur Behörde, in diesem Fall die zuständige Zulassungsstelle. Zur Beantragung benötigen Sie in beiden Fällen diese Unterlagen.

Sie brauchen ein Kurzzeitkennzeichen sowie eine “grüne Karte“. Die genaue Bezeichnung ist “internationale Versicherungsbestätigungskarte“. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Zum Ablauf der Beantragung.

Sie brauchen ein Ausfuhrkennzeichen. Umgangssprachlich spricht man hier vom Auslandskennzeichen.

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Mehr zur Einfuhr.


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Sie können das 5-Tages-Kennzeichen auch online beantragen. Schneller Versand am nächsten Werktag.

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Zahlungsmöglichkeiten bei der Bestellung eines 5-Tages-Kennzeichens


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Versicherung / EVB Nummer

Um eines dieser Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu erhalten, muss man zwangsläufig eine eVB-Nummer (früher Deckungskarte / Doppeltkarte) vorlegen können. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung der Versicherung zur Haftungsdeckung über die fünf Tage der Nutzung des Kennzeichens. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist nicht vorgegeben, sondern kann vom Fahrer selbst bestimmt werden. Die Mindestkosten bei der Versicherung belaufen sich auf 35 Euro, bei höherem Leistungsumfang natürlich dementsprechend mehr. Die maximalen Kosten liegen bei ca. 150 Euro.

Teilkasko & Vollkasko

In der Regel ist die Ausgabe der EVB Nummer nur mit einer Teilkasko-Versicherung geknüpft. Sofern Sie eine Vollkasko-Versicherung für das 5-Tages Kennzeichen haben möchte, müssen Sie mit der Versicherung sprechen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die meisten Versicherungen Ihnen die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen wieder verrechnen, sofern Sie das Fahrzeug auch dort versichern.

Mehr als ein Auto mit einem Kennzeichen überführen?

Es ist nicht erlaubt, mit einem Kurzkennzeichen mehrere Autos oder Motorräder zu überführen. Der Grund ist, dass die Versicherung Ihrem Fahrzeug eine eVB Nummer zugewiesen hat. Die eVB Nummer wurde exakt auf dieses Auto ausgestellt. Bei der Beantragung müssen Sie deswegen auch immer alle Daten zu Ihrem Fahrzeug angeben.

Für weitere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz. Da nur Fahrzeuge mit Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung auf den Straßen bewegt werden dürfen, können Sie keine anderen Autos mit dem Kennzeichen überführen.

Die Gültigkeit

Die Gültigkeit eines Kennzeichens liegt bei der Dauer von fünf Tagen. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen im gelben Bereich auf der rechten Seite zu sehen. Dort sind Tag, Monat und Jahr von oben nach unten aufgelistet. Das Kennzeichen ist nur für das Kraftfahrzeug gültig, für welches es auch ausgestellt wurde. Man darf also pro Kennzeichen nur ein Fahrzeug überführen. Nach Ablauf des Kennzeichens kann dies über den normalen Weg entsorgt werden.

Die Beantragung – wo, wie und wann?

Der Antrag muss nach einer Gesetzesänderung vom 1.11.2012 bei der örtlichen Zulassungsstelle gestellt werden sowie alternativ bei der Zulassungsstelle wo das Auto zuvor zugelassen wurde, in der Regel am Wohnort oder Standort des Fahrzeugverkäufers (Regelung vom 1.4.2015). Es ist unabdingbar, dass alle Papiere vorhanden sind.

Diese Unterlagen werden für die Erteilung benötigt:

  • Benötigt wird ein Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Einen Grund für den Antrag des Kennzeichens (Kaufvertrag, Rechnung oder Kaufvertrag) und zusätzlich die oben genannte Versicherungskarte.
  • TÜV sowie HU Nachweis mit vorgelegt werden.
  • ggfs. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sofern das Kennzeichen nicht auf eine Privatperson, sondern gewerblich zugelassen werden soll.
  • Vollmacht – falls man selbst keine Zeit hat um das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen, gibt es auch die Möglichkeit, eine Bevollmächtigung an eine beliebige Person auszustellen. Formulare hierfür gibt es im Internet, notfalls kann man diese aber auch nach Anruf bei der Zulassungsstelle erhalten.

Online beantragen

Der einfachste Weg der Beantragung funktioniert über diese online Bestellung. Dabei kommt das Paket per Post nach Hause. Über diesen Weg spart man sich lange Fahrten und Wartezeiten in der Zulassungsstelle. Bestellt werden kann das Paket auf einigen Internetseiten. In den meisten Fällen benötigt man das Kurzzeitkennzeichen allerdings kurzfristig. Deswegen ist ein Gang zur Zulassungsstelle unumgänglich.

Kosten und Preis der Kurzkennzeichen

Die Preise für das Kennzeichen beginnen bei 70 Euro. Der Preis setzt sich zusammen aus den Gebühren für die Zulassungsstelle mit ca. 10 Euro, die Kosten für das Kennzeichenpaar mit ca. 25 Euro und die Kosten für die Versicherung. Diese variieren, wie oben schon genannt, je nach Versicherungsschutz. Die Versicherungskosten werden bei Abschließung eines Versicherungsvertrags bei der selbigen Versicherung in der Regel verrechnet. Eine Aufstellung über die einzelnen Kosten und Preise finden Sie hier.

Ohne TÜV (HU und AU) ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Autos und Motorräder dürfen ab dem 1.4.2015 nicht mehr ohne gültige HU und AU überführt werden. Falls man sich ein Fahrzeug ohne TÜV gekauft hat oder das Fahrzeug nach langer Zeit wieder zur HU-Prüfung fertig gemacht hat, kann man die Strecke zum TÜV mit dem Kennzeichen durchführen. (Dies gilt nicht für Ausfuhrkennzeichen)

Für solche Fahrzeige können aber erhebliche Mehrkosten für die Versicherung des Kennzeichens entstehen, da diese nicht immer voll verkehrstauglich sind. Es “kann” sein, muß aber nicht. Geben Sie dies bei der Beantragung der eVB Nummer mit an. Wichtig ist auch, dass bei einer Fahrt mit dem Fahrzeug oder Motorrad ohne TÜV trotzdem alles verkehrssicher sein muß. Sofern Sie mit dem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährden, sollten Sie über die Möglichkeit einer Überführung mit einem Anhänger nachdenken.

Die rechtliche Basis für die Vergabe und Verwendung von Überführungskennzeichen wird in der deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung festgelegt. In §16 sind Einzelheiten über “Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten” geregelt.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!