KFZ Autobahn Überführungen

So beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen

Sie haben ein Auto oder Motorrad gekauft und möchten dieses nun überführen oder damit zum TÜV fahren? Kein Problem! Wir erklären Ihnen mit dieser Kurzanleitung in verständlichen Worten die einzelnen Schritte und was Sie dafür benötigen. Nach dem Lesen dieser Anleitung wissen Sie genau, was zu tun ist.

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Erklärung der verschiedenen Überführungskennzeichen

Es gibt zwei Arten von Überführungskennzeichen. Zum einen gibt es das Kurzzeitkennzeichen, zum anderen das Ausfuhrkennzeichen. Mit beiden Kennzeichen können Sie Autos und Motorräder überführen. Weiterhin können diese Kennzeichen für Fahrten zum TÜV oder zum Gutachter verwendet werden.

Wissen Sie bereits, welches Kennzeichen Sie benötigen? Sofern Sie Ihr Auto innerhalb Deutschlands überführen möchten, benötigen Sie das einfache Kurzzeitkennzeichen ohne grüne Karte. Hier finden Sie eine genaue Erklärung der Kriterien zur Wahl des richtigen Überführungskennzeichens. Im Folgenden erklären wir Ihnen nun, was Sie tun müssen um das Kennzeichen zu erhalten.

Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

1. Sie benötigen eine sog. eVB Nummer. Früher nannte man die eVB Nummer auch Deckungskarte bzw. Doppelkarte. Nehmen Sie dazu mit der KFZ-Versicherung Ihrer Wahl Kontakt auf. Es ist sinnvoll, die EVB Nummer bei der Versicherung zu beantragen, bei der Sie auch später die KFZ-Police abschließen. Die Kosten für die 5 Tage-Versicherung wird dann in der Regel von der Versicherung erstattet oder übernommen.

Die EVB erhalten Sie meist recht schnell per E-Mail, SMS, Fax oder Post. Die EVB Nummer ist der Nachweis für die Zulassungsstelle, dass für das auszustellende Überführungskennzeichen ein Versicherungsschutz besteht. Ein Vollkasko-Schutz ist in der Regel nicht möglich. Bei einer Überführung sind Sie “nur” Haftpflicht versichert.

Bei einem Unfall wird demnach nur der Fremdschaden bezahlt und nicht der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Fahren Sie aus diesem Grund bitte vorausschauend und langsam. Es wäre doch schade, wenn Ihr Auto oder Motorrad schon vor der Zulassung einen Totalschaden erleiden würde.

Tipp: Bevor Sie eine Versicherung kontaktieren, sollten Sie immer verschiedene Versicherungen vergleichen. Aufgrund der Typenklassen und Regionalklassen kann es nämlich sein, dass die Versicherung Ihres Vertrauens erheblich teurer ist als ein anderer Anbieter.

2. Gehen Sie zu Ihrer örtlichen oder zur Zulassungsstelle am Verkäuferstandort bzw. dort wo das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist oder zugelassen war. Der Bundesrat hat am 21.09.2012 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 1.11.2012 geändert. Vorher waren Sie nicht an diese örtliche Zulassungstelle gebunden. Der Gang zum Meldeamt vor Ort (Wohnsitz des Antragstellers) wurde zur Pflicht. Alternativ können Sie mit der Gesetzesänderung vom 1.4.2015 nun auch zur Zulassungsstelle am Fahrzeugstandort bzw. dort, wo das Auto oder Motorrad zugelassen war / ist. Für die Erteilung sind die folgenden Unterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Zulassungsstelle – Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Meldebestätigung / EVB Nummer von Punkt 1
  • Eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (Änderung: 1.4.2015)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
  • Bei der Anmeldung auf die Firma einen Gewerbenachweis.

Von der Zulassungsstelle erhalten Sie ein Schriftstück mit den Nummern für das Kennzeichen.

3. Mit diesem Schriftstück von der Zulassungsstelle können Sie sich ein Kennzeichen bei einer Prägestelle drucken lassen. Meist sind die Prägestellen in unmittelbarer Nähe zur Zulassungstelle / Ordnungsamt.

4. Jetzt haben Sie Ihr Kennzeichen. Es fehlt aber noch ein letzter Schritt. Sie benötigen noch den Zulassungsstempel. Sie müssen mit dem frisch gedruckten Kennzeichen erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird dann der Zulassungssstempel aufgedruckt.

Ihr Kurzzeitkennzeichen ist nun bereit zur Fahrzeugüberführung.

Beachten Sie den rechten Rand des Kennzeichens. Dort ist das Ablaufdatum (5 Tage im voraus) aufgedruckt. Sobald Ihr Fahrzeug überführt wurde und die 5 Tage vorbei sind, können Sie das Kennzeichen entsorgen.

Wenn Ihnen dieser Weg zu umständlich ist, können Sie Ihr Kennzeichen auch online beantragen.

FAQ

Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle belaufen sich auf ca. 10-20 Euro. Dies ist je nach Stadtverwaltung sehr individuell. Die Prägung des Kennzeichens kostet zwischen 15-30 Euro. Prägedienste die etwas weiter von der Zulassungsstelle entfernt sind, haben in der Regel günstigere Preise. Die Preise für die Versicherungspolice liegen je nach KFZ-Versicherer zwischen 70-90 Euro. Diese Kosten können wieder verrechnet werden. Zu den Tipps und Gesamtkosten.

Das Kurzzeitkennzeichen ist exakt für 5 Tage gültig. Umgangssprachlich nennt man dieses Kennzeichen auch 5-Tages-Kennzeichen. Auf der Prägung ist das Ablaufdatum am rechten Rand deutlich zu sichtbar. Wer mit einem abgelaufenen Kurzkennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Dies ist eine Straftat. Ein Ausfuhrkennzeichen kann bis zu 14 Tage ausgestellt werden. Diese Unterlagen werden benötigt.

Erlaubt sind Fahrten zur Überführung, zur Probe und zur Fahrprüfung. Alle anderen Fahrzeugbewegungen sind verboten und führen unweigerlich zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beim Kurzkennzeichen sowie beim Ausfuhrkennzeichen besteht in der Regel ausschließlich für ein KFZ. Beachtet werden muss auch.

Bei der Zulassungsstelle muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Abgasuntersuchung (AU) vom TÜV / Dekra etc. vorgelegt werden. Noch vor wenigen Jahren konnte man die Kennzeichen noch ohne HU und AU bekommen. Grund für diese Änderung ist, erhöhte Unfallzahlen einzuschränken. Wichtig ist ebenfalls

Die Einfuhr eines KFZ in die Bundesrepublik Deutschland ist rechtlich nicht eindeutig zu beantworten und liegt auch im individuellen Verantwortungsbereich des jeweiligen Landes, aus welchem exportiert wird. Verschiedene Szenarien sind möglich. Mehr zu den Möglichkeiten.