KFZ Autobahn Überführungen

Überführungskennzeichen Hilfe & Erklärung

Dieses Kennzeichen ist ein Überbegriff und steht für zwei Kennzeichenarten, die Sie dazu verwenden können, um Fahrzeuge, Anhänger oder Motorräder zu überführen.

Welches Kennzeichen benötige ich?

5-Tages-KennzeichenDas Überführungskennzeichen wird zwischen dem sog. Kurzzeitenkennzeichen, welches für Fahrten innerhalb Deutschlands verwendet wird und zwischen dem Ausfuhrkennzeichen, das für Fahrzeugüberführungen vom oder in das Ausland herangezogen werden kann, unterschieden. Das Ausfuhrkennzeichen bezeichnet man umgangssprachlich auch als Auslandskennzeichen. Beide Kennzeichen haben ähnliche Verfahrensweisen in der Beantragung, sowie gleichgelagerte Pflichten und Vorschriften im rechtlichen Sinne. Folgende Informationen haben den Stand 2023 und sind somit aktuell.

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses können Sie hier direkt online bestellen oder Sie beantragen dieses bei der zuständigen Zulassungsstelle. Diese Unterlagen werden benötigt.

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen mit einer Internationalen Versicherungsbestätigungskarte – auch “grüne Karte” genannt. Ihre Versicherung gibt Ihnen hierzu alle notwendigen Informationen. Mehr zur Beantragung erfahren.

Dies ist rechtlich nicht eindeutig geklärt und liegt individuell im Verantwortungsbereich des jeweiligen Landes. Es gibt verschiedene mögliche Varianten. Mehr zu Ihren Möglichkeiten.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema:

Im folgenden Text erklären wir Ihnen alles was Sie wissen müssen!

Sie haben wenig Zeit? Bestellen Sie einfach online!

Fahne Deutschland

Sie können das 5-Tages-Kennzeichen auch online beantragen. Schneller Versand am nächsten Werktag.

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Zahlungsmöglichkeiten bei der Bestellung eines 5-Tages-Kennzeichens


Woher bekommt man das Kennzeichen?

1. Online Bestellung

Sofern Sie sich den Weg zur Behörde sparen wollen, können Sie das Kurzzeitkennzeichen direkt über uns online bestellen.

2. Behörde / Zulassungsstelle

In den letzten Jahren konnte man zu jeder Zulassungsstelle in Deutschland gehen. Man musste lediglich die eVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer Versicherung) dabei haben. Der Bundesrat hat dieses Verfahren nun beendet.

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 1.11.2012 sowie zum 1.4.2015 muss der Antragsteller nun zur Zulassungsstelle an seinem Heimatort bzw. dort, wo das Auto zugelassen ist. Alternativ kann man auch zur Zulassungsstelle wo das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist. (In der Regel am Wohnsitz oder Standort des Verkäufers).

Sofern Sie in Erwägung ziehen die Anmeldung dort durchzuführen, fragen Sie vorher den Verkäufer, ob und wo die Zulassung erfolgt ist. Nur diese beiden Standorte sind möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der jeweiligen Zulassungsstelle benötigen Sie diese Unterlagen um die Papiere zu erhalten:

  • Die eVB-Nummer – diese Nummer bekommen Sie bei Ihrer Versicherung
  • Eine gültige TÜV-Bescheinigung sowie HU / AU
  • Ihren Ausweis oder Reisepass
  • Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)
  • Sofern das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung oder einen entsprechenden Handelsregister Auszug.

Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Überführungskennzeichen ist für 5 Tage gültig. Aus diesem Grund verwenden auch viele Suchenden das Wort “5 Tages Kennzeichen” oder “Tageskennzeichen”. Das Ablaufdatum ist auf der rechten Seite in schwarz mit gelbem Hintergrund aufgedruckt. Auf diese Weise ist für Sie und für die Ordnungsbehörden schnell sichtbar, wie lange das Kurzkennzeichen noch gültig ist oder ob es bereits abgelaufen ist.

Fahren Sie unter keinen Umständen mit einem abgelaufenen Kennzeichen. Es besteht dann kein Versicherungsschutz. Bei einer Verkehrskontrolle wird das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz stillgelegt. Eine Weiterfahrt wäre somit nicht mehr möglich.

Was kostet das Überführungskennzeichen?

  • Die EVB Nummer / Deckungskarte bei der Versicherung bekommen Sie kostenlos.
  • Die Kosten für die Anmeldung beim Ordnungsamt bzw. bei der Zulassungsstelle liegen bei > ca. 10-12 Euro
  • Die Preise für die Prägung des Kennzeichens schlagen mit > ca. 15-25 Euro zu Buche
  • Die Police der Versicherung kostet > ca. 70 – 90 Euro (diese Kosten bekommen Sie in der Regel erstattet oder angerechnet, wenn Sie das Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichern). Eine eVB Police ist meist an eine Teilkasko-Versicherung gebunden. Sofern Sie eine Vollkasko-Versicherung benötigen, müssen Sie dies explizit mit Ihrer Versicherung absprechen. Ggf. werden hier dann mehr als 90 Euro fällig.

Preis minimal: 95 Euro
Preis maximal: 127 Euro

Abzüglich der Anrechnung oder Rückerstattung durch die Versicherung:

Preis minimal.: 25 Euro
Preis maximal: 37 Euro

Welche Fahrten sind mit dem Kurzkennzeichen erlaubt?

Erlaubt sind Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten. Alle anderen Fahrten sind untersagt. Der Versicherungsschutz für das Kurzzeitenkennzeichen sowie das Ausfuhrkennzeichen wird in der Regel nur für ein Auto abgedeckt. Verwendungen für mehrere Fahrzeuge sind demnach ebenfalls verboten.

Verwendetes Überführungskennzeichen in Deutschland

Mehrere Autos mit einem Kennzeichen überführen?

Mit einem Kennzeichen und zugewiesener eVB Nummer dürfen Sie nur ein Auto überführen. Die Versicherung hat Ihnen die eVB Nummer nur für dieses Fahrzeug erteilt. Demnach besteht auch nur für dieses Fahrzeug ein Versicherungsschutz. Wenn Sie damit ein anderes Auto überführen und es kommt zu einem Schaden, wird die Versicherung nicht haften. Auf deutschen Straßen dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Versicherungsschutz bewegt werden. Mehrere Autos oder Motorräder mit einem Kennzeichen zu überführen ist somit nicht erlaubt.

Kann ich ein Fahrzeug ohne TÜV bzw. HU und AU überführen?

Seit dem 01.04.2015 ist die Vergabe des Kurzzeitkennzeichens für Fahrzeug oder Motorrad an strengere Regeln geknüpft. Es muss bei jeder Beantragung eine aktuelle bzw. gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Abgasuntersuchung (AU) vorgelegt werden. Zuvor konnte man das 5-Tages-Kennzeichen noch ohne HU und AU bekommen. Grund für diese Änderung ist, erhöhte Unfallzahlen einzuschränken.

Überführungsfahren zum TÜV oder in die Werkstatt bleiben erlaubt.

Kontrollieren Sie beim Autokauf mit HU trotzdem die explizit die Reifen, die Lampen sowie die Bremsen und andere sicherheitsrelevante Punkte. Sofern Sie ein Ausfuhrkennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug eine gültige TÜV HU AU Bescheinigung vorweisen. Mehr

So funktioniert das Beantragen

Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung Ihres Kfz-Überführungskennzeichens finden Sie hier: Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Was mache ich nach der Überführung mit dem Kennzeichen?

Sobald die 5 Tage abgelaufen sind, gibt es für das Kurzkennzeichen keine Verwendung mehr. Es kann von Ihnen entsorgt werden.

Die Grüne Karte

Spricht man von der grünen Karte, so ist die internationale Versicherungskarte gemeint. Diese Karte bzw. dieser Schein ist “grün”, daher der Name. Die Versicherungskarte ist der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Im Falle eines Schadens ist diese Karte wichtig. Sie erleichert den Ablauf und gibt allen Parteien die Sicherheit, dass ein Versicherungsschutz besteht.

Nach der Einfühung der sog. Euro-Kennzeichen (blauer Rand auf der rechten Seite), hat diese Karte zwar etwas an Nutzen verloren, trotz allem sollten Sie diese bei sich führen. Auf der grünen Karte selbst ist das Datum der Gültigkeit aufgedruckt, das Kennzeichen und die Automarke. Weiterhin natürlich der Name des Versicherungsnehmers sowie die Länder, in denen diese Karte Gültigkeit besitzt.

Überführung / Einfuhr vom Ausland nach Deutschland

Diese Frage wird oft gestellt und ist selbst von Experten nicht immer eindeutig zu beantworten. Es kommt auf das Einfuhrland und die dortigen gesetzlichen Bestimmungen an. Die Erteilung des 5 Tages Kennzeichens ist ein Verwaltungsakt, welcher auf nationaler Ebene erlassen wird. Dies bedeutet, es ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Somit “muss” das Kennzeichen im Ausland auch nicht anerkannt werden. Die Betonung liegt auf “muss nicht”. Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine sog. Anerkennungspflicht.

Diese Pflicht ist allerdings noch nicht bis in alle Behörden vorgedrungen. Neben der Pflicht zur Anerkennung gibt es auch noch Staaten außerhalb der EU, welche diese Kennzeichen tolerieren. Da allerdings ständig neue Staaten hinzukommen, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung, beim Zulassungsamt oder beim ADAC nach, falls Sie dort Mitglied sind.

Die wichtigste Anlaufstelle muss Ihre Versicherung sein. Sie sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass bei einem Schaden im Ausland Ihre Police greift und ein Versicherungsschutz besteht.

Wir halten fest: die Einfuhr bzw. die Fahrt mit einem Kurzkennzeichen außerhalb der deutschen Grenzen ist nicht eindeutig geklärt. Es kann an der Grenze oder im Falle einer Kontrolle sowie bei einem Schadensfall zu rechtlichen Problemen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir für die Einfuhr nach Deutschland diese drei alternativen Varianten:

1. Sie besorgen sich für die Einfuhr einen Anhänger, auf welchem das Fahrzeug zum Zielort transportiert wird.

2. Sie lassen sich das Fahrzeug vom Verkäufer / Händler bis an die deutsche Grenzen bringen und fahren von dort aus mit dem deutschen Kennzeichen weiter.

3. Sie besorgen sich ein Exportkennzeichen des jeweiligen Landes. Mit diesem fahren Sie bis zur deutschen Grenze und von dort aus fahren Sie mit dem deutschen Kennzeichen weiter.

Überführungskennzeichen Anwendung, Erklärung und Geschichtliches

Die korrekte Bezeichnung für ein Überführungskennzeichen ist entweder Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Der Anwendungsbereich ist nicht nur auf Fahrzeugüberführen beschränkt. Sie können diese Kennzeichen auch für Prüfungsfahrten oder Probefahrten verwenden.

Sie haben sich z. B. ein Auto oder Motorrad gekauft und möchten dieses nun innerhalb Deutschlands abholen. Sie können das Fahrzeug noch nicht zulassen, da Sie noch nicht im Besitz der Papiere, also des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs sind. Um das Fahrzeug jetzt trotzdem sicher vom Verkaufsort zum Heimatort zu fahren, sollten Sie als Privatmann das 5-Tages-Kennzeichen verwenden. Autohändler und Firmen, welche im Besitz eines roten Kennzeichens sind, müssen nicht zum Kurzzeitkennzeichen greifen. Da diese Firmen in der Regel das Rote Kennzeichen aufgrund des Versicherungsschutzes nicht herausgeben oder ausleihen, haben Sie auch keine andere Wahl. Das Kurzkennzeichen hat das rote Kennzeichen mit der Einführung im Jahre 1998 (01.05) für private Personen abgelöst.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.