KFZ Autobahn Überführungen

Die Deckungskarte (eVB Nummer der Versicherung)

Der Begriff Deckungskarte, man sagte auch Doppelkarte dazu, ist ein älterer Bergriff aus der KFZ - Haftpflichversicherung. Wer in Deutschland in den lezten Jahren bei einer Zulassungsstelle ein Kraftfahrzeug zulassen bzw. ummelden wollte, musste eine solche Deckungskarte bzw. Doppelkarte dort vorlegen. Dies war der ganz normale Vorgang.

Die Kosten werden in der Regel angerechnet / erstattet, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der selben Versicherung versichern, bei welche Sie auch die eVB-Nummer beziehen. Sprechen Sie mit der Versicherung Ihres Vertrauens.

Doppelkarte Erklärung

Der Begriff Doppelkarte stammt daher, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift dieser Karte (Doppelkarte) an den KFZ – Versicherer weitergeleitet hat. Wer früher ein Fahrzeug zulassen wollte, musste sich bei der Versicherung seines Vertrauens, bzw. beim zuständigen Versicherungsagneten in seiner Nähe die Doppelkarte abholen bzw. zuschicken lassen. Erst mit dieser Doppelkarte konnte man dann sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an – bzw. ummelden. Für die Zulassungsstelle war dies dann der Nachweis, dass für das anzumeldende Fahrzeug auch der wichtige Versicherungsschutz, nämlich die KFZ – Haftpflicht, bestand.

Auf der Doppelkarte standen die Angaben zum Versicherungsnehmer u. a. Wenn das Fahrzeug dann ordnungsgemäß angemeldet war, schickte die Zulassungsstelle ein Duplikat an die Versicherung weiter. Die Versicherung errechnete dann den Versicherungsbetrag etc. und konnte so die Police für den Fahrzeughalter ausstellen.

Online Deckungskarte – eVB Nummer der Versicherung

Heute ist dieses gesamte Verfahren erheblich vereinfacht worden. Genau genommen ist es im Grunde noch immer derselbe Ablauf, nur mit anderen Vorzeichen. Heute, im Internetzeitalter, läuft der gesamte Vorgang online auf elektronischen Wege ab. Der Fahrzeughalter meldet sich bei seiner Versicherung und teilt dort mit, dass er ein Fahrzeug neu anmelden bzw. ummelden will. Den genauen Ablauf um ein Überführungskennzeichen zu beantragen, finden Sie hier einfach erklärt: Kurzzeitkennzeichen beantragen

Er erhält dann von seiner Versicherung bzw. wie schon oben angeführt von seinem Versicherungsagenten auf elektronischen Wege (per Email oder FAX) eine NEUE vorläufige Versicherungsbestätigung – vorläufige Deckung bei der Haftpflichtversicherung – zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.

Diese NEUE Versicherungsbestätigung nennt sich heute eVB – Verfahren.

Dies steht für: elektronisches Versicherungsbestätigungs-Verfahren.

Dieses Verfahren findet seit dem 1. März 2008 seine Anwendung. Die eVB Nummer besteht aus einer siebenstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen.

Wie lange ist die eVB Nummer / Deckungskarte gültig?

Die Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle erkennen bei der Vorlage, dass für das anzumeldende Fahrzeug eine Haftpflichversicherung besteht. Dieser vorläufige KFZ – Haftpflicht Versicherungsschutz gilt nach der KFZ – Anmeldung (Tag der Anmeldung) bis zu diesem Zeitpunkt, an dem die KFZ Versicherung anhand der übersandten Versicherungspolice fällig wird (Fälligkeitstag).

Der Versicherungsnehmer (in der Regel auch der KFZ – Halter) muss den fälligen Versicherungsbetrag an die Versicherung überweisen. Wird dies nicht gemacht, geht der gesamte Versicherungsschutz auch rückwirkend, verloren. Beachten Sie das unbedingt.

Das gleiche Verfahren gilt sowohl für Kraftfahrzeuge und für Motorräder.

Bleibt als Fazit, dass die Deckungskarte / Doppelkarte durch das einfachere Verfahren, sprich eVB – Verfahren abgelöst wurde.

Wir wünschen eine sichere Überführung.